Die Vorratsdatenspeicherung ist zurück auf der politischen Agenda der Europäischen Union. Nach Jahren der Debatte und mehreren Urteilen des Europäischen Gerichtshofs, die eine anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten als unzulässig einstuften, nimmt die EU-Kommission das Thema erneut auf. Ziel ist es, einen neuen Rechtsrahmen zu schaffen, der sowohl die Anforderungen der Strafverfolgung als auch die Grundrechte der Bürger berücksichtigt. Die Diskussion ist hochaktuell, da die Bedrohung durch Cyberkriminalität und Terrorismus weiterhin wächst und viele Mitgliedstaaten auf eine einheitliche Regelung drängen. Gleichzeitig bleibt die Sorge um den Schutz der Privatsphäre und die Gefahr eines Überwachungsstaates bestehen. Die EU steht damit vor der Herausforderung, einen Ausgleich zwischen Sicherheit und Freiheit zu finden, der den unterschiedlichen Interessen gerecht wird.
